Wichtiger Hinweis:
Gemäß der EU Verordnung müssen auch Handmade Artikel mit etwaigen Informationen gekennzeichnet werden. Dieser Pflicht kann mit Etiketten oder aber Aufdrucken nachgekommen werden. Ich habe mich für die Druckvariante entschieden da diese Variante preislich
vertretbar ist und nicht auf den Kunden umgelegt werden muss, jedoch hat es den Nachteil, dass es je nach Materialbeschaffung
nach außen durchscheinen kann (hat man bei Markenherstellern auch sehr oft). Dies ist kein Grund für eine Reklamation. Im Laufe der Zeit wird dieser Aufdruck verblassen genau wie die Schrift auf eingenähten Etiketten, dies ist ein Prozess, den niemand verhindern kann.
Des Weiteren sind Knicke und Falten charakteristische Eigenschaften der Materialen und daher kein Grund zur Reklamation. Auch farbliche Abweichungen auf Grund verschiedener Bildschirmeinstellungen sowie der verschiedenen Lichtverhältnisse beim Ablichten sind unvermeidbar.